EB-Pflegeteam GmbH
MDK Siegel
Ihr Standort: Finanzierung | Vermögenseinsatz

Finanzierung

Vermögenseinsatz

Vor dem Gang zum Sozialamt ist die Frage zu klären, ob eventuell Vermögen vorhanden ist, da der Pflegebedürftige grundsätzlich zuerst sein Vermögen einsetzen muss, um seine Pflege zu sichern. Hier gibt es viele Ausnahmeregelungen, Höchstbeträge, verbleibende Mindesteinkünfte und ähnliches, die dazu raten lassen, sich näher zu informieren bzw. beraten zu lassen.